Begründigt erfolgt mündlich.
Antrag: | Änderung der Finanzordnung |
---|---|
Antragsteller*in: | Jonathan Wiencke (KV Leipzig) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 14.06.2024, 16:52 |
Antrag: | Änderung der Finanzordnung |
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Antragsteller*in: | Jonathan Wiencke (KV Leipzig) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 14.06.2024, 16:52 |
1. Die Mitglieder haben die Pflicht, regelmäßig Beiträge zu bezahlen; die Höhe des Beitrages soll mind. 1% des Nettoeinkommens betragen und 5 € pro Monat nicht unterschreiten.bezahlen. Die Höhe des Beitrages soll ein Prozent des auf den Monat umgelegten Nettoeinkommens des Mitgliedes betragen. Dabei ist der Betrag von 6€ nicht zu unterschreiten.
3. Über Ausnahmen und Beitragsermäßigungen unter 56 € entscheidet der Vorstand auf formlosen Antrag.
Die Mitgliederversammlung beschließt eine Änderung des §14 der Finanzordnung des
Kreisverbandes von:
1. Der Monatsbeitrag für alle Mitglieder sollte ein Prozent des auf den Monat
umgelegten Nettoeinkommens des Mitgliedes, mindestens jedoch 6,- € im Monat
betragen.
2. Über den Mitgliedsbeitrag befindet die Kreisversammlung.
3. Der Mindestbeitrag kann auf formlosen Antrag des Mitgliedes an den Vorstand
für ein Jahr auf bis zu 3,- € ermäßigt werden.
4. In besonderen Härtefällen kann der Vorstand weitere Ermäßigungen des
Mindestbeitrages verfügen.
5. Der Antrag auf Ermäßigung des Mindestbeitrages ist jährlich erneut zu stellen
in nachfolgenden Text
1. Die Mitglieder haben die Pflicht, regelmäßig Beiträge zu bezahlen; die Höhe bezahlen. Die Höhe des Beitrages soll ein Prozent des auf den Monat umgelegten Nettoeinkommens des Mitgliedes betragen. Dabei ist der Betrag von 6€ nicht zu unterschreiten.
des Beitrages soll mind. 1% des Nettoeinkommens betragen und 5 € pro Monat nicht
unterschreiten.
2. Über den Mitgliedsbeitrag befindet die Mitgliederversammlung.
3. Über Ausnahmen und Beitragsermäßigungen unter 56 € entscheidet der Vorstand
auf formlosen Antrag.
4. In besonderen Härtefällen kann der Vorstand weitere Ermäßigungen des
Mindestbeitrages verfügen.
5. Der Antrag auf Ermäßigung des Mindestbeitrages ist jährlich erneut zu stellen
Begründigt erfolgt mündlich.
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